Der Kreisverband hat einen Versicherungsvertrag, über den sich die Gartenpächter, durch Meldung bei Ihrem Vereinsvorstand, gegen Schäden aus Einbruchdiebstahl, Feuer, Vandalismus, Hagel- und Sturmschäden an ihren Gartenlauben und dem Inhalt versichern können. Ob eine Laubenversicherung besteht, kann der Beitragsrechnung entnommen werden. Darüber hinaus gibt es eine Kollektivunfallversicherung zur Absicherung von Schäden, die z.B. bei Gemeinschaftsarbeiten entstehen können. Ebenso sind die Pächter dabei haftpflichtversichert. Und last but not least können die Vereine auch ihre bewirtschafteten Vereinshäuser und Geräteschuppen über den Kreisverband versichern.
Die konkreten Versicherungsbedingungen sind den jeweiligen Merkblättern zu entnehmen.
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Datei | Größe | |
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Merkblatt zur Laubenversicherung | 98.9 Byte | |
Merkblatt zur Gewächshausversicherung | 74.4 Byte | |
Antrag Versicherung |
76.4 Byte |
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Laubenversicherungsrechner |
16000.0 Byte |